Artikel 82 des Kommissions-Entwurfs für eine Datenschutz-Grundverordnung, der sich mit dem Datenschutz am Arbeitsplatz befasst, verspricht zwar eine minimale gesetzliche Regelung und Harmonisierung auf EU-Ebene, ist aber angesichts der komplexen Materie nicht ausreichend. Eine im Auftrag des Europäischen Parlaments erstellte Studie zum Thema „Datenschutz in Arbeitsbeziehungen“ empfiehlt daher, die Datenschutz-Grundverordnung durch eine eigene Richtlinie zum Beschäftigtendatenschutz zu ergänzen.
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