Artikel 82 des Kommissions-Entwurfs für eine Datenschutz-Grundverordnung, der sich mit dem Datenschutz am Arbeitsplatz befasst, verspricht zwar eine minimale gesetzliche Regelung und Harmonisierung auf EU-Ebene, ist aber angesichts der komplexen Materie nicht ausreichend. Eine im Auftrag des Europäischen Parlaments erstellte Studie zum Thema „Datenschutz in Arbeitsbeziehungen“ empfiehlt daher, die Datenschutz-Grundverordnung durch eine eigene Richtlinie zum Beschäftigtendatenschutz zu ergänzen.
Schon die vielen Änderungsanträge zum Artikel 82, die im Zuge der Begutachtung beim EU-Parlament eingegangen sind, zeigen, dass sich alle Beteiligten – insbesondere auch die Sozialpartner – eine Harmonisierung auf EU-Ebene wünschen. Über den Inhalt der Harmonisierung und das Niveau des Datenschutzes und den Schutz der Privatsphäre gehen die Ansichten jedoch weit auseinander. Es ist auch nicht möglich, aus den vielfältigen Änderungsanträgen bis zur bald geplanten Verabschiedung der Grundverordnung noch ein kohärentes Regelwerk zu Beschäftigtendatenschutz zu destillieren.
Eigene Richtlinie zum Beschäftigtendatenschutz
Die Studienautoren empfehlen daher, dass die Minimalregeln des Artikels 82 um einen Auftrag an die EU-Kommission ergänzt werden, diesen Artikel innerhalb einer bestimmten Frist um eine eigene Richtlinie zum Beschäftigten-Datenschutz zu ergänzen. Dabei sollen auch die Erfahrungen mit anderen Regelwerken und Initiativen berücksichtigt werden, wie dem ILO code of practice, dem Richtlinienentwurf von 2004, und nationalen Regelungen und Initiativen wie dem belgischen Datenschutzgesetz oder den Reformvorschlägen zum deutschen Bundesdatenschutzgesetz
Dabei sollen auf europäischer Ebene insbesondere die Sozialpartner eingebunden werden. Allerdings: Weil diese sich nicht einigen konnten, ist schon einmal im Jahre 2004 ein Richtlinienentwurf der EU-Kommission zum Beschäftigtendatenschutz im Sande verlaufen. Sollten sich die Sozialpartner auch diesmal nicht einigen, hätte die (nächste) EU-Kommission immer noch die Möglichkeit, einen eigenen Entwurf einzubringen.
Bezüglich des Datenschutzes im Zusammenhang mit neuen Technologien wie Biometrie, GPS-Überwachung und sozialen Netzwerken empfiehlt die Studie, einen Lern- und Vertrauensbildungsprozess zu instutionalisieren, an dem neben den Sozialpartnern auch eine Arbeitsgruppe der europäischen Datenschutzbeauftragen beteiligt ist. Im Hinblick auf dien Einsatz von RFID hat solch ein Prozess schon einmal sehr gut funktioniert.
Weitere Informationen
- De Hert, Paul; Lammerant, Hans, Protection of Personal Data in Work-related Relations, Brüssel 2013 (http://www.europarl.europa.eu/committees/en/studiesdownload.html?languageDocument=EN&file=92930)
- Entwurf einer Datenschutz-Grundverordnung
(http://www.statewatch.org/news/2013/may/eu-coe-data-protection-8825-13.pdf) - ILO code of practice
(http://www.ilo.org/safework/info/standards-and-instruments/codes/WCMS_107797/lang–en/index.htm) - Dokumentation des Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes (Deutschland)
(http://www.arbrb.de/gesetzgebung/16992.htm)
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