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Was hat die Bewerberin auf Facebook gepostet?

ChartPersonalverantwortliche recherchieren bei 47 Prozent der Bewerbungen im Internet.

Was potentielle Arbeitgeber auf den Socialmedia-Seiten von BerwerberInnen gar nicht mögen, sind Informationen, die auf falsche Angaben der BewerberIn hinweisen (89%), derbe/diskriminierende Kommentare (87%), Darstellung von Alkohol- und Drogenmissbrauch (84%), Angaben zu radikalen politischen Ansichten (84%) sowie viele Rechtschreib- und Grammatikfehler (79%).

Dies ergab die von Saferinternet.at zum 11. internationalen Safer Internet Day am 11. Februar 2014 präsentierte Studie  zum Thema „Mein Ruf im Netz – Auswirkungen auf die berufliche Zukunft“.

Bei fast der Hälfte der Bewerbungen (47%) recherchieren Personalverantwortliche im Laufe des Bewerbungsprozesses im Internet (Tendenz steigend), bei fast einem Drittel der Recherchen hat das auch Auswirkungen auf die Personalauswahl. Diese sind allerdings öfter positiv als negativ.

Die Auswirkungen der eigenen Online-Präsenz auf spätere Bewerbungen werden auch von den Digital Natives unter den BewerberInnen oft nicht bedacht. Die Initiative Saferinternet.at beauftragte das Meinungsforschungsinstitut „Marketagent“ mit einer Studie zum Thema „Mein Ruf im Netz – Auswirkungen auf die berufliche Zukunft“. Bei einer Online-Umfrage wurden 299 Personalverantwortliche österreichischer Unternehmen zur Bedeutung der persönlichen Online-Präsenz und deren Auswirkung auf den Bewerbungsprozess befragt.

Häufig günstige Auswirkungen

Insbesondere Personalverantwortliche der Branchen IT/Telekommunikation (68%), Kommunikations-/ Kreativwirtschaft (58%) und dem Dienstleistungsbereich (53%) nutzen das Internet überdurchschnittlich zur Recherche über Bewerber.

Auch wenn die Auswirkungen häufiger zu Gunsten der Bewerber ausfallen, hinterlassen vor allem folgende Suchergebnisse den stärksten negativen Eindruck: Informationen, die auf falsche Angaben des Bewerbers hinweisen (89%), derbe/diskriminierende Kommentare (87%), Darstellung von Alkohol- und Drogenmissbrauch (84%), Angaben zu radikalen politischen Ansichten (84%) sowie viele Rechtschreib- und Grammatikfehler (79%).

Grenzen des Arbeitsrechts

Zu ähnlichen Ergebnissen kam die deutsche BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft) in einer 2013 durchgeführten Erhebung. Sie warnt jedoch auch, dass bei der Überprüfung von BewerberInnen im Internet arbeits- und datenschutzrechtliche Regelungen zu beachten sind. Die Informationen müssen frei verfügbar sein und die Suche nach den Kriterien des arbeitsrechtlichen Fragerechts erfolgen.

Die Rechtslage in Österreich ist vergleichbar. So sind zum Beispiel Fragen nach einer Schwangerschaft, einer Behinderung oder einer Parteizugehörigkeit unzulässig. Ebenso tabu sind Freizeitbeschäftigung, sexuelle Neigungen oder Gesundheitszustand. Stößt der Personaler bei seinen Recherchen auf entsprechende Informationen, darf er sie nicht verwenden. Theoretisch. Denn praktisch wird solch ein Verstoß im konkreten Einzelfall schwer zu beweisen sein.

Weitere Informationen

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