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Datenschutz, Rechtsinformation, Wissensmanagement, e-Learning und anderes

DAKO at Albert Hall

dakoNicht in der Royal Albert Hall, sondern in der Wiener Albert Halle präsentierte Manz am Montag, den 6. Oktober im Rahmen eines Empfangs die neue Zeitschrift „Datenschutz Konkret“ (dako.manz.at). Mit dem Untertitel „Recht – Projekte – Lösungen“ versehen soll sie alle mit der Anwendung des Datenschutzes Befassten in ihrer täglichen Praxis unterstützen.

Dafür hat sich Chefredakteur Rainer Knyrim – in Österreich allen bekannt als Mitherausgeber und Verfasser einschlägiger Publikationen im Manz-Verlag – von einem illustren Redaktionsteam ausgesucht. Wirtschaftskammerin und fachkundige Laienrichterin Viktoria Haidinger leistet die Knochenarbeit am Judikaturspiegel. Markus Oman deckt die organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Aspekte des Datenschutzes ab. Secur-Data-Geschäftsführer Hans-Jürgen Pollirer bringt unter anderem die sicherheitstechnischen Sichtweise ein. Datenschutzrechts-Faktotum und Richter im Unruhestand Ernst M. Weiss hat das österreichische Datenschutzrecht von Anfang an begleitet und sorgt für das sichere rechtliche Fundament.

Manz dominiert das Thema Datenschutz

Fünf Mal im Jahr wird die DAKO erscheinen und damit die einschlägigen Datenschutzrechts-Kommentare und Handbücher aus dem Manz-Verlag abrunden. Der Schwerpunkt der ersten und laut Vorankündigung auch der zweiten Ausgabe liegt auf Themen des betrieblichen Datenschutzes. Hier spiegelt das inhaltliche Konzept ein klares Geschäftsmodell wider. Denn wenn die europäische Datenschutz-Grundverordnung so umgesetzt wird, wie vom EU-Parlament vorgesehen, dann werden möglicherweise alle Unternehmen, die einen Newsletter an mehr als 5000 Personen versenden, einen Datenschutzbeauftragten in Anspruch nehmen müssen. Auch wenn es dann in der Praxis wohl nicht so extrem kommt – damit wächst eine beachtliche publizistische Zielgruppe heran, und Manz hat diesen Zukunftsmarkt mit der DAKO frühzeitig besetzt.

Daher auch die Konzentration auf Beiträge, die in der Praxis nützlich sind, also Checklisten, Konzepte, Praxisberichte und Rechtsanwendung. Ob auch die Diskussion zur Rechtsetzung ihren Platz finden wird, wird sich zeigen.  Jedenfals soll es keine „keine abstrakten oder rechtshistorischen Untersuchungen“ geben. Es wäre allerdings schade, wenn Reflexion und Theorie ganz unter den Tisch fallen, denn schon ein altes polynesisches Sprichwort sagt, „es gibt nichts praktischeres als eine gute Theorie“. Vielleicht muss sich dieses Themenfeldes halt eine andere Publikation annehmen.

Datenschutzbehörde: keine technische Kompetenz

Glücklicherweise wird das strenge Praxisgebot gleich in der ersten Ausgabe aufgeweicht. Aufmacher ist ein ausführliches Interview mit der neuen Leiterin der neuen Datenschutzbehörde Andrea Jelinek. Mit Verwunderung liest man, dass die Datenschutzbehörde mit ihrem Personal und Mitteln auskomme und dass es nicht sinnvoll sei, eine technische Kompetenz im Hause selbst aufzubauen. Kurz vor dem Verfassen dieses Beitrages stolperte ich über ein Blog-Post über das Erfolgsrezept der britschen Datenschutzbehörde: „The regulator knows the hard questions to ask and where the skeletons are buried. The regulator is technically adept.“ (Prvacy Perspektives, 1.10.2014) Österreich funktioniert offensichtlich anders.

Als Mitarbeiter eines anderen Verlages betrachte ich voller Neid das umfassende Cross-Marketing-Konzept hinter der DAKO. Manz deckt das Thema Datenschutz mit seinen Publikationen rundum ab. Diese (bzw deren Autoren) zitieren und bewerben sich gegenseitig, so dass sie Impact-Faktor und Absatzzahlen gegenseitig in die Höhe schaukeln. Dazu kommen die Veranstaltungshinweise auf Seminare von Business Circle und anderen, in denen dieselben Autoren und einige der Beiräte der Zeitschrift auftreten.

DAKO liegt im Trend

Das Geschäftsmodell der Juristen überhaupt und auch der Macher von „Datenschut Konkret“ ist ja, mit Beratung und Aufklärung ein Themenfeld aufzubereiten und sich und ihre Dienstleistungen als unverzichtbar darzustellen. Das spiegelt die zunehmende Komplexität unserer Gesellschaft und den damit überproportional wachsenden Regulierungsbedarf wider. Ganz besonders angeheizt wird dies durch die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie und die immer noch und weiter zunehmende Digitalisierung und Ökonomisierung aller Lebensbereiche.

Dass diese Regulierung sich vor allem in Form wuchernder Verrechtlichung niederschlägt, ist jedoch kein „gesellschaftliches Naturgesetz“, sondern auch eine Folge unserer spezifischen Form der Regulierung, wie sie von „Datenschutz konkret“ aufgegriffen wird. Bleibt zu hoffen, dass DAKO auch andere Formen der Regulierung bzw Alternativen zur Regulierung wie Aufklärung und Training, starke Stakeholder oder best practices unterstützt. Jedenfalls wird die DAKO in der österreichischen Datenschutzszene in nächster Zeit den Ton angeben.

Filed under: Allgemeines, Datenschutz, Verlagswesen, , , ,

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