Beitrag zum Fachkolleg des HVB am Montag, 22. Oktober 2007
Drei Problemkreise
- Urheberrecht => Info-RL der EU-Kommission
- Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Letztverbraucher
- Buchpreisbindung
Buchpreisbindung:
- Davon ausgenommen ist der grenzüberschreitende Internethandel.
- Auch Amazon hält sich an gebundene Preise. Offenbar nicht, weil sie müssen, sondern weil ihrem ökonomischen Kalkül entspricht.
Vertragsverhältnis:
- Nach §§ 90c ff UrhRG darf der technische Kopierschutz nicht umgngen werden.
- Lt. § 91 UrhRG ist die Privatkopie zum eigenen Gebrauch jedoch nicht strafbar => das stellt den reinen Nutzer von Filesharing straffrei, nicht den Anbieter.
Borovansky kündigt Internet-Plattform des HVB für kleine Buchhandlungen an. Vorteil: Alle Titel aus VLB sind lieferbar, was bei Amazon nicht zutrifft – trotz der Rede vom langen Rattenschwanz.
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