Der Kongress ‚DNP13 findet am Samstag den 14. und Sonntag, den 15. September im Wiener Kabelwerk statt. Am Sonntag ab 14 Uhr werde ich ebenfalls etwas beitragen.
Es geht dabei um Menschen, die in Büros vor Computern sitzen; um Postboten und -botinnen, deren Handhelds mit GPS ausgestattet sind; um LagerarbeiterInnen, die mit Handhelds die RFID-Tags des Lagergutes scannen; um Beschäftigte, die mit ihrer Chipkarte nicht nur die „Stechuhr“ bedienen, sondern auch Zutritt zu Arbeitsräumen erhalten, das Essen bezahlen und den Kopierer entsperren; um Beschäftigte, deren digitale Personalakte auch die Ergebnisse der firmenintern angebotenen Vorsorgeuntersuchung enthält; um Beschäftigte in Supermärkten und Fabriken, die immer wieder von Videokameras erfasst werden; um Beschäftigte, die auch außerhalb der Arbeit von ihren Vorgesetzten in den sozialen Medien verfolgt werden. Es geht um den Zusammenhang von Informationstechnologie, Betriebswirtschaft, Arbeitsrecht und Datenschutzrecht.
Anlass für die Beschäftigung mit dieser Erscheinung ist das aktuelle EU-Gesetzgebungsverfahren zur Verabschiedung einer Datenschutz-Grundverordnung. Trotz heftigster Diskussionen über den vorliegenden Entwurf wird er als Meilenstein in der Entwicklung des Datenschutzes wahrgenommen. Dabei gerät das eigentliche Motiv für diesen Vorstoß der EU-Kommission aus dem Blick: durch eine Vereinheitlichung des Datenschutzes den europäischen Binnenmarkt zu vervollständigen.
Diese politische Entwicklung vollzieht sich vor dem Hintergrund der Entwicklung der Informationstechnologie und ihres weiteren Vordringens in immer mehr Lebens- und Arbeitsbereiche. Cloud Technologie, IP V6, Internet der Dinge, RFID, Mustererkennung, Geo-Lokalisierung und soziale Medien sind nur einige der aktuellen Stichwörter.
Der betriebliche Einsatz dieser Technologien erfolgt in
* Systemen der Personalverwaltung;
* Systemen zur Leistungserfassung und -steuerung und im Rahmen von Branchenlösungen;
* in klassischen und neuen Kommunikationssystemen;
* in Steuerungs- und Verwaltungssoftware;
* und nicht zuletzt in Überwachungssystemen.
Was bedeutet dies für die Entwicklung der Arbeitsbeziehungen, des betrieblichen Regimes? Wie interagiert die Technologienutzung im Betrieb mit der Nutzung des Computers und insbesondere der sozialen Medien im Privatleben des Konsumenten und Staatsbürgers?
Ziel dieses Beitrages ist es, nicht gleich in den bewährten Politik-Reflex zu verfallen und juristische Details zu den aktuellen Datenschutzreformen zu formulieren. Es geht vielmehr darum, einige Schritte von den Bäumen zurück zu treten und durch die soziologische Brille einen Blick in den Wald zu werfen:
Was passiert da eigentlich vor unser aller Augen in Büros und Fabriken; in LKWs und zwischen Supermarktregalen? Was knebelt mehr: ein Vertrag mit einem Provider oder ein Arbeitsvertrag? Macht es einen Unterschied, ob personenbezogene Daten von privaten Internet-Flaneuren und Online-Konsumenten erhoben werden, oder ob diese Daten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses anfallen? Und was erwartet uns in der nahen Zukunft, wenn Technologien, die jetzt schon in der Pipeline sind, breit eingesetzt werden? Können wir unerwünschten Folgen dieses Technikeinsatzes mit einer weiteren Verrechtlichung begegnen, oder sind andere Strategien notwendig?
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